Die medizinischen Versorgungszentren auf dem Vormarsch

Nachdem die anwaltlichen Beratung im Bereich der medizinischen Versorgungszentren (MVZ) bereits seit geraumer Zeit erheblich zugenommen hat, zeigen nun auch die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung veröffentlichten Zahlen den deutlichen Trend: Der Vormarsch der MVZ ist stetig und wird zunehmen.

Die Gesamtzahl der MVZ wird (Stand: 3. Quartal) mit 270 angegeben, wobei in Berlin, Bayern und Sachsen die meisten MVZ zugelassen sind. Ingesamt arbeiten bereits knapp 1000 Ärzte in Zentren, die Hälfte davon als Angestellte, die andere Hälfte als zugelassene Vertragsärzte.
Die durchschnittliche Größe der MVZ liegt bei 3 Ärzten – Tendenz steigend. In der Regel sind die Zentren als Gesellschaft bürgerlichen Rechts geführt, nur in der Ausnahme (30%) als GmbH. Im Vergleich zum 1. Quartal 2005 hat die Zahl der MVZ um satte 115 % zugenommen.

An diesen Zahlen zeigt sich die außerordentliche Bewegung im Bereich der ärztlichen Strukturen. Verstärkt wird diese Tatsache durch die neuen Möglichkeiten für den „kleinen“ Arzt, der durch die geänderten Berufsordnungen und das im Entwurf vorliegende „Vertragsarztrechtsänderungsgesetz“ in der Lage versetzt wird, Filialen oder überörtliche Sozietäten zu gründen. Hier gilt es für jeden Arzt, der kein Zentrum gründen oder sich an einem solchen beteiligen will, zu überlegen, ob er diese Möglichkeiten nutzt, um den MVZ eine ebenfalls starke Struktur entgegensetzen zu können.

Letztlich ist ein klares Fazit zu ziehen: Das klassische Arztbild befindet sich im deutlichen Wandel.


Rechtsanwalt Ralf Großbölting, November 2005