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Die medizinischen Versorgungszentren auf dem Vormarsch
Nachdem die anwaltlichen Beratung im Bereich der medizinischen Versorgungszentren
(MVZ) bereits seit geraumer Zeit erheblich zugenommen hat, zeigen nun
auch die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung veröffentlichten
Zahlen den deutlichen Trend: Der Vormarsch der MVZ ist stetig und wird
zunehmen.
Die Gesamtzahl der MVZ wird (Stand: 3. Quartal) mit 270 angegeben, wobei
in Berlin, Bayern und Sachsen die meisten MVZ zugelassen sind. Ingesamt
arbeiten bereits knapp 1000 Ärzte in Zentren, die Hälfte davon
als Angestellte, die andere Hälfte als zugelassene Vertragsärzte.
Die durchschnittliche Größe der MVZ liegt bei 3 Ärzten – Tendenz
steigend. In der Regel sind die Zentren als Gesellschaft bürgerlichen
Rechts geführt, nur in der Ausnahme (30%) als GmbH. Im Vergleich
zum 1. Quartal 2005 hat die Zahl der MVZ um satte 115 % zugenommen.
An diesen Zahlen zeigt sich die außerordentliche Bewegung im Bereich
der ärztlichen Strukturen. Verstärkt wird diese Tatsache durch
die neuen Möglichkeiten für den „kleinen“ Arzt,
der durch die geänderten Berufsordnungen und das im Entwurf vorliegende „Vertragsarztrechtsänderungsgesetz“ in
der Lage versetzt wird, Filialen oder überörtliche Sozietäten
zu gründen. Hier gilt es für jeden Arzt, der kein Zentrum gründen
oder sich an einem solchen beteiligen will, zu überlegen, ob er
diese Möglichkeiten nutzt, um den MVZ eine ebenfalls starke Struktur
entgegensetzen zu können.
Letztlich ist ein klares Fazit zu ziehen: Das klassische Arztbild befindet
sich im deutlichen Wandel.
Rechtsanwalt Ralf Großbölting, November 2005
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