Aktuelles/Medizinrecht

Ärztzeitung vom 04.10.2004

Ohne Kooperationen kommen Ärzte nicht voran
Konkurrenz mit den Kollegen hilft nicht weiter / Bei der Zusammenarbeit mit Apotheken ist
Vorsicht geboten


BERLIN (ami). Für niedergelassene Ärzte stehen die Zeichen der Zeit auf Kooperation. Davon sind Rechtsanwälte, Steuerberater und Banken gleichermaßen überzeugt. Einhellig raten sie den niedergelassenen Ärzten, sich in Medizinischen Versorgungszentren zu organisieren. Die neue Organisationsform fordert zwar einige steuerliche und rechtliche Überlegungen, verspricht jedoch nach Meinung vieler Experten finanzielle und organisatorische Vorteile.

Von Angela Mißlbeck

Die Honorar-Einnahmen niedergelassener Ärzte aus der Gesetzlichen Krankenversicherung sind einer Hochrechnung des Bundesgesundheitsministeriums zufolge allein im ersten Halbjahr nach der Gesundheitsreform um 4,3 Prozent gesunken. Das sollte den Ärzten ein "Warnsignal" sein, meinte Steuerberater Dirk Lehmann bei einem Workshop der HypoVereinsbank. "Bei 15 Prozent Umsatzrückgang sinkt der Gewinn um 31 Prozent", hat Lehmann errechnet.

Um solche Verluste auszugleichen, sollten sich Ärzte gemeinsam in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) organisieren. "Das MVZ bietet Möglichkeiten, Honorarrückgänge zu kompensieren oder sogar Honorare zu steigern, weil es an allen Versorgungsformen teilnehmen kann", so Lehmann.

Der Weg in die Integrierte Versorgung steht einem MVZ ebenso offen wie die Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung. Beide Versorgungsformen versprechen Zusatzhonorare außerhalb der Budgets. Wenn ein kaufmännischer Leiter eingestellt wird, der Buchhaltung und Abrechnung übernimmt, bliebe dem Arzt zudem mehr Zeit für die Patientenversorgung. Er könnte dann auch sein Abrechnungsvolumen steigern, so Lehmann.

Strategische Vorteile sieht auch Rechtsanwalt Ralf Großbölting. Er verweist auf die kommenden Fallpauschalen im ambulanten Bereich. "Wesentlich ist die strukturelle Ausrichtung", so Großbölting, "das MVZ sollte die Schnittstelle ambulant-stationär besetzen." Deshalb biete es sich besonders für Fachgruppen an, die mit Krankenhäusern kooperieren, meint der Rechtsanwalt.

Vor der Gründung eines MVZ stehen jedoch viele rechtliche und betriebswirtschaftliche Überlegungen. Die Wahl der Rechtsform ist nur eine davon. Zu bedenken sind auch steuerliche Aspekte.

Für fachübergreifende Gemeinschaftspraxen ändert sich wenig. Sie müssen bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nur die Zulassung als MVZ beantragen und können dann problemlos umgewandelt werden. Eine Gemeinschaftspraxis wird steuerlich meist als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) geführt. Das empfehle sich auch für kleinere Einheiten von medizinischen Versorgungszentren, meinen die Experten.

Das MVZ in der Rechtsform einer GmbH zu gestalten, empfiehlt Steuerberater Lehmann nur größeren Zusammenschlüssen, bei denen die Haftungsbeschränkung wichtig sein kann. Rechtsanwalt Großbölting sieht bei einer GmbH den Vorteil, daß der Bestand des Zentrums unabhängig von den Gründern gesichert ist. Allerdings schließen nach seinen Angaben die privaten Krankenversicherer eine GmbH als Abrechnungspartner aus. Dann müßte der einzelne Arzt mit dem Versicherer und dem MVZ abrechnen.

Steuerlich sei eine GmbH für kleine Zusammenschlüsse wenig vorteilhaft, meint Lehmann. Voraussichtlich fällt trotz bestimmter Ausnahmen für Heilberufler Gewerbesteuer an. Die kann zwar mit der Einkommensteuer verrechnet werden. Lehmann sagt: "Doch das bedeutet einen deutlich höheren Steuerberatungsaufwand als bei einer GbR." Die Buchführung ist aufwendiger. Ab einer bestimmten Umsatzgrenze muß zudem eine Bilanz erstellt werden.

Gewerbesteuerpflicht droht auch, wenn bei einem MVZ als GbR eine Apotheke oder ein anderer gewerblicher Partner, wie zum Beispiel ein Pflegedienst dabei ist. Unter Umständen wird dann die gesamte GbR gewerbesteuerpflichtig. Bei der Zusammenarbeit mit Apotheken mahnt auch Rechtsanwalt Großbölting zur Vorsicht, weil Korruptionsverdacht aufkommen könnte.

Trotz aller angebrachten Vorsicht ist das MVZ für Niedergelassene eine Option, an der sie kaum vorbeikommen. Wer weiterhin allein in seiner Praxis arbeitet, dem bleibt fast nur die Spezialisierung auf ein Nischenangebot, meint Steuerberater Lehmann. Dagegen kann ein MVZ ein breites Behandlungsspektrum vorhalten und in allen Versorgungsformen mitmischen. Das sehen auch die Banken so.

"Der Trend geht in Richtung Kooperation und MVZ", sagt Dr. Christine Trapp von der Hypovereinsbank. Ärzte sollten deshalb die Beratungsangebote ihrer Bank wahrnehmen und sich mit den Anforderungen an ein MVZ vertraut machen. Schließlich muß jeder für sich selbst prüfen, wie er sich in seinem Umfeld von niedergelassenen Kollegen und Krankenhäusern, die in die ambulante Versorgung drängen, neu positionieren kann. Statt Konkurrenz ist Kooperation angesagt.