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Anfang vom Ende? Der erste Hausarztvertrag - ohne KV - ist unterzeichnet
In Baden-Württemberg wurde bereits Ende des vergangenen Jahres die
gesamte hausarzt-zentrierte Versorgung durch die AOK ausgeschrieben.
Das Rennen machten MEDI und der Hausärzteverband. Die siegreiche
Bietergemeinschaft vertritt ca. 5.700 Hausärzte. Nicht zum Zuge
gekommen war die KV. Beworben hatten sich unter anderem auch die Kassenärztliche
Bundesvereinigung (KBV) und die KV Bayerns sowie der Berufsverband der
Kinder- und Jugendärzte.
Nunmehr sind die Vertragsverhandlungen zwischen der AOK und MEDI/Hausärzteverband
(im Rahmen eines 5-Jahresvertrages) abgeschlossen, der Start für
Versicherte und Ärzte beginnt am 1. Juli 2008. Die AOK erwartet,
dass bis Ende 2009 mindestens eine Million ihrer Versicherten und 5000
Hausärzte in Baden-Württemberg dabei sind.
Für den Arzt folgt nach Aussage der AOK beim Honorar eine neue Zeitrechnung
mit festen Eurobeträgen und wenigen übersichtlichen Regelungen:
Behandlungspauschalen, Qualifikationszuschläge und ergebnisabhängige
Vergütungsbestandteile, etwa für das Erreichen einer bestimmten
Impf- oder Check-up-Quote.
Die AOK setzt damit als erste Krankenkasse in Deutschland die Möglichkeit
um, direkt mit Ärzteverbänden Umfang, Inhalte und Vergütung
der hausärztlichen Versorgung zu vereinbaren. Seit dem 01.04.2007
sieht das Sozialgesetzbuch V in dem § 73b für die gesetzlichen
Krankenkassen die Gelegenheit vor, allein oder in Kooperation mit anderen
Krankenkassen Einzelverträge mit vertragsärztlichen Leistungserbringern
oder Managementgesellschaften zu schließen.
Eine parallele Entwicklung gibt es in Kassel, wo der der Verband der
Angestellten-Krankenkassen und der Arbeiter-Ersatzkassenverband für
das Stadtgebiet, den Landkreis Kassel und den Schwalm-Eder-Kreis eine öffentliche
Ausschreibung für die ambulante Versorgung vorgenommen hat, welche
das MVZ Medikum gewonnen hat. Hier laufen die Vertragsverhandlungen noch.
Diese öffentliche Ausschreibung beruht als sog. Selektivvertrag
auf dem § 73c SGB V und ist daher inhaltlich etwas anders gelagert.
Ausgeschrieben wurde auch hier die gesamte ambulante Versorgung für
die Ersatzkassenversicherten in dem beschriebenen Umkreis.
In Anbetracht der gesetzlichen Vorgaben und der beiden großen Gesundheitsreformen
des Jahres 2007 (Vertragsarztrechtsänderungsgesetz zum 01.01.2007
und Wettbewerbstärkungsgesetz zum 01.04.2007) überraschten
diese Veränderungen nicht.
Nunmehr sollte allen bewusst werden, dass der Gesetzgeber keineswegs
nur symbolische Veränderungen der rechtlichen Grundlagen vorgenommen
hat. Die praktischen Konsequenzen sind mit der beschriebenen Ausschreibung
einmal mehr direkt zu erfahren. Nicht nur, dass Ärzte sich zu Netzwerken
und Verbünden zusammenschließen, angestellte Ärzte mit
Budget beschäftigen, Filialen gründen oder überörtliche
Sozietäten führen; nunmehr nimmt auch die konsequente Fortsetzung
dieser "Organisations-Entwicklung" seinen Beginn, nämlich
der Abschluss von Einzelverträgen unter Bruch des bisherigen kollektivvertraglichen
Systems.
Weitere Informationen erhalten Sie bei kwm.
Berlin im Mai 2008
Dr. Großbölting, Rechtsanwalt
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