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Neue Versorgungsformen

Die Budgetierung nahezu aller Leistungsbereiche in der vertrags (zahn) ärztlichen Versorgung macht die Entwicklung so wie Installation neuer Kooperationsformen wie auch Versorgungseinrichtungen notwendig. Die gesetzlichen Rahmenvorgaben bieten bereits heute weitaus mehr Möglichkeiten an, als vielerorts angenommen wird. Für unsere Mandanten entwickeln wir Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Modellvorlagen nach §§ 63 ff. SGB V, verzahnen Krankenhäuser mit Kooperationen niedergelassener Ärzte/Zahnärzte im Rahmen der integrierten Versorgung nach den §§ 140 a) ff. SGB V und koordinieren bzw. entwickeln besondere Honorar- bzw. Versorgungsverträge zwischen den Kostenträgern und niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten.

Auch die Möglichkeiten der neuen Berufsordnung schaffen interessante Konstellationen.








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