Tierarztrecht
Tierärzte sehen sich unabhängig davon, ob in Einzel-, Gemeinschafts-
oder Gruppenpraxen oder tierärztlicher Klinik tätig zunehmend
mit rechtlichen Fragestellungen konfrontiert, die einer fachlich fundierten
Beantwortung bedürfen.
Wir beraten in Fragen der tierärztlichen Kooperationen (vertragliche
Gestaltung von Kooperationsgründungen, Auseinandersetzungen von Kooperationen),
der Praxisübertragung, der tierärztlichen Haftung (Behandlungsfehler,
Ankaufuntersuchung, Aufklärung, Vertragspflichten gegenüber Tierhaltern),
des Arbeits- und Mietrechts, des Berufs- und Approbationsrechts sowie der
Durchsetzung von Honoraransprüchen.
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