Honorarverteilung
Die Honorare von Ärzten und Zahnärzten werden heute in nahezu
allen Bereichen reglementiert. Betroffen sind Leistungen der privaten Krankenversicherung,
insbesondere aber der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Bereich der vertrags(zahn)ärztlichen
Versorgung ist in der jüngsten Vergangenheit eine Reihe von höchstrichterlichen
Entscheidungen getroffen worden, die allerdings nicht in allen Leistungsbereichen
zu einer Klärung von Zweifelsfällen beigetragen
haben. So führen die regionalen Honorarverteilungsmaßstäbe
(HVM´s) der KV´n und KZV´n immer noch zu erheblichen Honorarkürzungen
bei betroffenen Praxen. Noch weitgehend ungeklärt sind Fragen zur sogenannten "Doppelbestrafung",wenn
beispielsweise der Arzt/Zahnarzt gleichzeitig von Budget- ,Honorar- oder
sonstigen Kürzungsmaßnahmen
betroffen wird. Diese Konkurrenzfragen sind neben der rechtlichen Überprüfung
entsprechender Honorarbescheide Gegenstand unserer juristischen Tätigkeit.

