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Honorarverteilung

Die Honorare von Ärzten und Zahnärzten werden heute in nahezu allen Bereichen reglementiert. Betroffen sind Leistungen der privaten Krankenversicherung, insbesondere aber der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Bereich der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung ist in der jüngsten Vergangenheit eine Reihe von höchstrichterlichen Entscheidungen getroffen worden, die allerdings nicht in allen Leistungsbereichen zu einer Klärung von Zweifelsfällen beigetragen haben. So führen die regionalen Honorarverteilungsmaßstäbe (HVM´s) der KV´n und KZV´n immer noch zu erheblichen Honorarkürzungen bei betroffenen Praxen. Noch weitgehend ungeklärt sind Fragen zur sogenannten "Doppelbestrafung",wenn beispielsweise der Arzt/Zahnarzt gleichzeitig von Budget- ,Honorar- oder sonstigen Kürzungsmaßnahmen betroffen wird. Diese Konkurrenzfragen sind neben der rechtlichen Überprüfung entsprechender Honorarbescheide Gegenstand unserer juristischen Tätigkeit.

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