Arzthaftpflichtrecht inkl. Strafverteidigung
Der Vorwurf eines Behandlungsfehlers im ärztlichen und zahnärztlichen
Bereich nimmt stetig zu. Nach aktueller
Auskunft der Berufshaftpflichtversicherer
sieht sich etwa
jeder zehnte Arzt bzw. Zahnarzt vermeintlichen Ansprüchen
von Patienten ausgesetzt. Nicht nur das wachsende Selbstbewusstsein von Patienten,
sondern auch die zunehmende Bereitschaft von Krankenversicherungen,
sich
hier zu engagieren, stützen diesen unverkennbaren Trend.
Wir sind bei der Abwehr von möglichen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen
unter anderem auch für verschiedene Haftpflichtversicherer tätig.
Unsere Kenntnisse der Verfahrensabläufe sowie die beständige Analyse
der einschlägigen Rechtsprechung ermöglichen die unentbehrliche
Ausarbeitung einer Verteidigungsstrategie im Haftpflichtfall.
Unser Ziel:
die finanzielle, aber auch psychische Belastung unserer Mandanten so gering
wie möglich zu halten.

