| Medizinrecht |
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Anfang vom Ende? |
Der erste Hausarztvertrag - ohne KV - ist unterzeichnet In Baden-Württemberg wurde bereits Ende des vergangenen Jahres die gesamte hausarzt-zentrierte Versorgung durch die AOK ausgeschrieben. Das Rennen machten MEDI und der Hausärzteverband. Die siegreiche Bietergemeinschaft vertritt ca. 5.700 Hausärzte. Nicht zum Zuge gekommen war die KV. Beworben hatten sich unter anderem auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die KV Bayerns sowie der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte. |
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Heilmittelregresse sind kein Schicksal |
Tagesaktuell wird darauf hingewiesen, dass niedergelassene Ärzte insbesondere aus dem Bezirk der KV Westfalen Lippe immer wieder Ziel von restriktiven Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei Heilmittelverordnungen sind. Obwohl nach Aussage der KVWL (Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe)
die Ärzte in Westfalen Lippe seit langem Schlusslicht bei der Verordnung
von Heilmitteln sind, drohen durch das Prinzip der Wirtschaftlichkeitsprüfung
nach dem Verordnungsdurchschnitt der Fachgruppen und der dadurch in Gang
gesetzten Spirale nach unten Regresse im zum Teil 5-stelligen Bereich. |
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"Schnelles Geld ist gutes Geld" |
Verwirkung von Honoraransprüchen gegen Patienten Häufig stellt sich Ärzten und Zahnärzten die Frage, in welchem Zeitraum nach Vornahme einer Behandlung sie ihre erbrachten Leistungen gegenüber ihren Privatpatienten abrechnen müssen. Der Einwand der Verjährung, auf den sich ein Vertragspartner grundsätzlich nach Ablauf von 3 Kalenderjahren nach Fälligwerden des Anspruchs berufen kann, ist aus rechtlichen Gründen in diesen Fällen nämlich grundsätzlich irrelevant. |
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Neue Grenzen für die Arztwerbung – Die „Weißkittel“ -
Entscheidung des BGH |
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 01.03.2007 hat die Kriterien für die Arztwerbung erheblich gelockert. Unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung stellt der BGH nun maßgeblich darauf ab, dass eine unter das Heilmittelwerbegesetz (HWG) fallende und damit an sich verbotene Werbemaßnahme zusätzlich geeignet sein müsse, „das Laienpublikum unsachlich zu beeinflussen und damit zumindest eine mittelbare Gesundheitsgefährdung zu bewirken“. Ist dies nicht der Fall, so fällt die Werbemaßnahme, obwohl zunächst vom Wortlaut des HWG umfasst, im Wege einer einschränkenden Auslegung aus dem Verbotstatbestand des HWG hinaus. |
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"Jetzt geht’s los" |
- Der erste Selektivvertrag ist ausgeschrieben - Seit dem 01.04.2007 sieht das Sozialgesetzbuch V in dem § 73 c die Möglichkeit für die gesetzlichen Krankenkassen vor, allein oder in Kooperation mit anderen Krankenkassen Einzelverträge - über die gesamte ambulante Versorgung und damit weit über die integrierte Versorgung hinaus - mit vertragsärztlichen Leistungserbringern oder Managementgesellschaften zu schließen. Nunmehr gibt es die ersten Ausschreibungen. |
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Neuer Bundesmantelvertrag Zahnärzte
in Kraft getreten! |
Die Änderungen, die mit dem Vertragsarztrechtsänderungs-gesetz seit dem 01.01.2007 gelten, dürften mittlerweile weitestgehend bekannt sein. Indes konnten in der Praxis eine Reihe von Änderungen noch nicht umgesetzt werden, da es noch Anpassungsbedarf bei verschiedenen untergesetzlichen Normen gab. Die dabei wichtigste Anpassung galt dem BMV-Z. Nun haben die Vertragspartner des Bundesmantelvertrages zum 01.07.2007 einen neuen BMV-Z verabschiedet. Dieser enthält konkrete Regelungen für die Anstellung von Zahnärzten, die Genehmigung von Zweigpraxen und die überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft. |
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Vorsicht bei Fortführung der beruflichen
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Tätigkeit nach Praxisveräußerung Selbstständige Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte werden nach vielen Jahren beruflicher Tätigkeit eine steuerbegünstigte Praxisveräußerung anstreben. Bekanntermaßen kann danach eine ärztliche Tätigkeit nur in eingeschränkten Maße erfolgen, um die Steuerbegünstigung nicht zu gefährden. Über die Einzelheiten informiert Sie der anliegende Artikel. |
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MEDICAL BUSINESS WOMEN CLUB, initiiert
von der EOS Health AG, unterstützt Frauen in Heilberufen mit
seinen starken Partnern und erfahrenen Profis in Fragen der Betriebswirtschaft,
des Rechts- und Steuerwesen und vielen weiteren unternehmensrelevanten
Themen. Am 24. November 2006 lud der Club zur Auftaktveranstaltung „Liquidität
als Basis für erfolgreiches Praxismanagement“ in das „Le
Royal Meridien“ in Hamburg ein. |
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Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz |
Seit dem 01.01.2007 ist das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) in Kraft getreten. Mit dem Gesundheits-modernisierungsgesetz 2004 wurde die Initialzündung für eine grundlegende Novellierung des Vertragsarztrechts gegeben. Durch die Änderung des § 95 SGB V wurde beispielsweise mit den medizinischen Versorgungszentren ein neuer Leistungserbringer in der vertragsärztlichen Versorgung geschaffen. Nachdem der 107. Deutsche Ärztetag 2004 diese gesetzgeberischen Entwicklungen zum Anlass nahm, die Musterberufsordnung der Ärzte neu zu fassen, stimmten erstmalig die berufsrechtlichen Regelungen und die vertragsarztrechtlichen Vorgaben nicht überein. Die Flexibilisierung des Vertragsarztrechts war insofern notwendige Konsequenz der angestoßenen Veränderungen. Mit der Reform des Vertragsarztrechts soll die Vereinheitlichung herbeigeführt werden. Gleichzeitig soll die Kooperation von Ärzten gefördert werden. Im Ergebnis kann das VÄndG aufgrund seiner wesentlichen
Strukturänderungen nur als Revolution bezeichnet werden.
Aus diesem Grunde möchten wir Sie an dieser Stelle über
die entscheidenden Änderungen informieren, damit Sie sich
auf die anstehenden Änderungen einstellen können. |
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Die Ermächtigung – Konkurrenz
für niedergelassene Vertragsärzte |
Die Ermächtigung sorgt regelmäßig für Ärger, da die bereits niedergelassenen Ärzte befürchten, dass der neue Mitbewerber die schon geringen Budgetgrößen der Fachgruppe ebenfalls beansprucht, obwohl er keine weitergehenden Qualifikationen aufweist bzw. keine Notwendigkeit eine Ermächtigung besteht. Durch aktuelle Urteile vom 19.07.2006 herrscht mehr Klarheit über die Möglichkeiten und Grenzen für Ärzte. |
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Abwehr von Zulassungsentzug |
Immer häufiger müssen sich Ärzte mit dem Zulassungsausschuss auseinandersetzen und dessen bohrende Fragen beantworten. Diese Fragen sind regelmäßig Folge des (angeblich) „leichten Weges“, den der Arzt mit Blick auf die Budgetierung beschreitet, wie z. B. die faktische Anstellung eines offiziellen Junior-Partners, aber auch Fragen der Präsenzpflicht oder auftauchende Abrechnungsunregelmäßigkeiten, dauernde Unwirtschaftlichkeiten sowie undurchsichtige Kooperationen, die das Verbot der Zuweisung gegen Entgelt umgehen, können Ausgangspunkt einer Zulassungsentziehung sein. |
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Aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts
zum Vertrags(zahn)arztrecht |
Mit Urteilen vom 31.5.2006 hat das Bundessozialgericht zu diversen Fragen des Vertragsarztrechts Stellung bezogen. Die wichtigsten Ergebnisse lauten wie folgt: |
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Aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts
zum Vertrags(zahn)arztrecht |
Das Bundessozialgerichts hat am 8.2.2006 (Vertragszahnärzte) und am 22.3.2006 (Vertragsärzte) einige interessante Urteile gefällt. |
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Neues für die Vertragsgestaltung der
Gemeinschafts-praxis |
Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 20.12.2005 gibt Anlass, sich intensiv mit Gemeinschaftspraxisverträgen und den dort enthaltenen so genannten Hinauskündigungsklauseln zu beschäftigen. |
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Weitreichende Verpflichtung zum Qualitätsmanagement
für Ärzte - Richtlinien treten in Kraft
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Zum 01.01.2006 ist der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Qualitätsmanagement-Richtlinie zur vertragsärztlichen Versorgung in Kraft getreten. Das Ministerium für Gesundheit hat den Beschluss des Ausschusses vom 18.10.205 nicht beanstandet, so dass dieser nunmehr Geltung beanspruchen kann. |
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Das Bundesverfassungsgericht erweitert die
Leistungspflicht der Krankenkassen im Rahmen der neuen Behandlungsmethoden |
Mit Beschluss vom 6.12.2005 (Aktenzeichen 1 BvR 347/97) hat das höchste deutsche Gericht eine Entscheidung des Bundessozialgerichts aus dem Jahre 1997 (Urteil vom 16.9.1997 – 1 RK 28/95) aufgehoben und dem Kläger und Beschwerdeführer, nach insgesamt über 10 Jahren Prozessdauer, im Grundsatz Recht gegeben. |
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Die medizinischen Versorgungszentren auf
dem Vormarsch |
Nachdem die anwaltlichen Beratung im Bereich der medizinischen Versorgungszentren (MVZ) bereits seit geraumer Zeit erheblich zugenommen hat, zeigen nun auch die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung veröffentlichten Zahlen den deutlichen Trend: Der Vormarsch der MVZ ist stetig und wird zunehmen. |
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Zulassungsverzicht – Auch die Anästhesisten
vor |
dem Absprung? Gleich in mehreren KV-Bezirken diskutieren verschiedene Fachgruppen – aktuell die Anästhesisten in Nordrhein – über den kollektiven Verzicht auf die vertragsärztliche Zulassung. In Niedersachsen haben die Kieferorthopäden bereits Taten folgen lassen. Ein solches gemeinschaftliches und nach Ansicht der Krankenkassen kollusives Vorgehen kann aber erhebliche Konsequenzen für den beteiligten Vertragsarzt haben. Soweit sich ein Arzt entscheidet, die Zulassung im Rahmen des „Korbmodell" |
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Bundessozialgericht kippt die Richtgrößenprüfung
1998 - fällt auch das Jahr 2004? |
In dem Verfahren vor dem BSG war umstritten, ob die klagenden Krankenkassen auf der Grundlage einer Richtgrößenprüfung die Festsetzung eines Regressbetrags wegen unwirtschaftlicher Verordnung von Arznei-, Verband- und Heilmitteln beanspruchen können. |
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Rechtsanspruch auf angemessene Vergütung
bei (Zahn)Ärzten? |
Das Bundessozialgericht hat sich in einem aktuellen Urteil vom 31.08.2005 (Aktenzeichen: B 6 KA 6/04 R) erneut mit der Frage der Angemessenheit der ärztlichen Vergütung beschäftigt ... |
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Honorarverteilung - Wie (un)gerecht sind
Fachgruppen-töpfe?
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Zum Urteil des Bundessozialgerichts vom 22.06.2005. |
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Arzt und Marketing - Werbung ohne Grenzen? |
Das Oberlandesgericht Hamm hat in einer Entscheidung vom 07.06.2005 erneut eine sehr (zahn)arztfreundliche Entscheidung im Bereich der Möglichkeiten und Grenzen von Außendarstellung und Werbung getroffen... |
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Vertragsarzt und Regress - Das Bundessozialgericht
stärkt den Arzt |
Das Bundessozialgericht hat Ende April 2005 der Klage eines Arztes stattgegeben, die sich gegen einen Regress in der Wirtschaftlichkeitsprüfung richtete. Es zeigt sich erneut, dass es gute Möglichkeiten gibt, sich gegen solche Prüfungen zur Wehr zu setzen... |
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Neue Musterberufsordnung für Zahnärzte
- Eine kleine Revolution |
Die neue Musterberufsordnung der Zahnärzte bricht mit dem tradierten Bild des in eigener und einzelner Praxis niedergelassenen Zahnarztes: Sie erlaubt berufsrechtlich sowohl die Tätigkeit an mehreren Standorten als auch die überörtliche Sozietät... |
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Grundsatzurteil des Bundesgerichtshof zum Haftplichtrecht |
Der BGH hat sich in einem Grundsatzurteil mit der Frage befasst, in welchen Fällen auch Dritte (hier: Hebamme) ggf. für eine ärztliche Fehlbehandlung haften müssen. Dabei wurde die Einteilung der klassischen Verantwortungsbereiche kritisch hinterfragt... |
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Das Bundessozialgericht zu Fragen des Vertrags(zahn)arztrechts |
Am 23.02.2005 hat sich das Bundessozialgericht erneut mit wichtigen Fragen für den Vertragsarzt und Vertragszahnarzt befasst... |
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HVM Niedersachsen - Die Rechte erfolgreich geltend machen |
Im Januar 2005 wurden die Urteilsgründe der Entscheidung des LSG Niedersachsen zur Rechtswidrigkeit des HVM 1999 den beteiligten Anwälten zugestellt. Das Gericht setzt seine kritische Rechtsprechung zur Honorarverteilungspolitk der KZV konsequent fort... |
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Es wird wieder besser - das Bundesverfassungsgericht
zu GOZ-Honorarvereinbarungen |
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Zulässigkeit der wirksamen Befristung eines Probearbeitsvertrages
trotz
bereits bestehenden Arbeitsverhältnisses – Anforderungen
an das Schriftlichkeitserfordernis befristeter Arbeitsverträge |
Seit der Geltung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) ist für die wirksame Befristung von Arbeitsverträgen zum einen erforderlich, dass die Befristungsabrede schriftlich getroffen wird und weiter, dass bei einer länger als zwei Jahre dauernden Befristung oder der Befristung eines bereits bestehenden Arbeitsverhältnisses ein sachlicher Grund besteht... |
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LSG Berlin stoppt KZV Berlin - Honorarrückforderungen
im Brennpunkt |
In seinen Entscheidungen vom 03.11.2004 (z.B. Aktenzeichen: L 7 KA 257/03) bestätigte das Landessozialgericht Berlin auch im Hauptsacheverfahren die Entscheidungen der Berliner Gerichte (Sozialgericht und Landessozialgericht) des einstweiligen Rechtschutzes und die Hauptsacheentscheidung des Sozialgerichts Berlin. Damit wurde ein von der KZV Berlin an den klagenden Zahnarzt versandter Honorarrückforderungsbescheid (Gesamtvolumen für alle Zahnärzte von über 20 Millionen Euro) aufgehoben. Es ist allerdings zu erwarten, dass die KZV im Rahmen der Revision das Bundessozialgericht anrufen wird. Das Landessozialgericht Berlin dürfte sich in der Urteilsbegründung (die schriftlichen Gründe liegen noch nicht vor) zum einen darauf berufen, dass die Rückforderung als solche fehlerhaft gestaltet wurde. Denn das im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) enthaltene Richtgrößen- und Umsatzmodell, welches für die Rückforderung verwandt wurde, dürfte aus verschiedenen juristischen Gründen rechtswidrig sein. Zum anderen könnten auch die in den alten Honorarbescheiden enthaltenen Vorbehalte zu ungenau sein, um Jahre später noch eine Rückforderung zu rechtfertigen, so dass die Zahnärzte darauf vertrauen durften, dass Änderungen nicht mehr eintreten. Mit dieser richterlichen Bewertung würden die Argumente der Anwälte im wesentlichen bestätigt. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage. |
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Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit: Heil-
und Heilhilfsberufe |
Das Bundesfinanzministerium hat mit Erlass vom 22.10.2004 zur Frage Stellung bezogen, wann Einkünfte aus der Tätigkeit im Rahmen eines Heil- der Hilfsmittelberufs als freiberuflich (§ 18 Absatz 1 Nr. 1 EStG) oder als gewerblich (§ 15 EStG) anzusehen sind... |
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Aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts |
Das Bundessozialgericht hat am 20.10.2004 erneut interessante Urteile zur Frage der vertragsärztlichen Vergütung gefällt... |
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Ohne Kooperation kommen Ärzte nicht voran (Ärzte-Zeitung
vom 04.10.2004, Bericht über eine MVZ-Veranstaltung mit RA
Großbölting) |
Berlin (ami). Für niedergelassene Ärzte stehen die Zeichen der Zeit auf Kooperation. Davon sind Rechtsanwälte, Steuerberater und Banken gleichermaßen überzeugt. Einhellig raten sie den Ärzten, sich in Medizinischen Versorgungszentren zu organisieren. Die neue Organisationsform fordert zwar einige steuerliche und rechtliche Überlegungen, verspricht jedoch nach Meinung vieler Experten finanzielle und organisatorische Vorteile. Von Angela Mißlbeck |
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Das Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte der niedergelassenen
Vertragsärzte |
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 17. August 2004, Aktenzeichen 1 BvR 378/00, ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29. September 1999, Aktenzeichen B 6 KA 30/98 R, aufgehoben und an das BSG zurückverwiesen. Streitig war die Ermächtigung von Krankenhausärzten... |
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Prophylaxe und Schadensmanagement von Haftpflichtfällen
wird |
immer wichtiger In einem Urteil vom 06.07.2004, Az. VI ZR 266/03, hat der Bundesgerichtshof seine patientenfreundliche Rechtsprechung erneut bestätigt. Arzt und Zahnarzt sollten reagieren... |
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Der HVM der KZV Mecklenburg-Vorpommern ist rechtswidrig |
In einem aktuellen Urteil vom 08.07.2004, Az. L 1 KA 1/03, hat das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern in zweiter Instanz bestätigt, dass der Honorarverteilungsmaßstab der dortigen KZV hinsichtlich der Bildung der praxisindividuellen Punktmengenobergrenze im Leistungsbereich Kieferorthopädie rechtswidrig ist... |
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Neuer Höhepunkt im Streit um die Rückgabe von
Zulassungen - Aufhebung von Budgetgrenzen beschlossen |
Die Diskussion um die Rückgabe von Zulassungen im GKV-System verschärft sich. Immer mehr Arztgruppen (z.B. Augenärzte, KFO in Nordrhein) denken verstärkt über eine kollektive Aufgabe ihrer vertragsärztlichen Tätigkeit nach. In der Auseinandersetzung zwischen Kieferorthopäden, KZV, Krankenkassen und Landesregierung wurde in Niedersachsen indessen ein neuer Höhepunkt erreicht. So hat das Landesschiedsamt beschlossen, dass die (weiterhin) niedergelassenen Kieferorthopäden in Zukunft ohne Abrechnungsobergrenze behandeln können... |
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Das Bundessozialgericht zum Vertrauensschutz
des Zahnarztes |
Am 30. Juni 2004 hat das BSG drei interessante Verfahren beendet. Diese haben bundesweite Bedeutung... |
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Auch das noch - Neue Rechtsprechung zur Berechnung |
von Materialkosten Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 27.05.2004 (Aktenzeichen: III ZR 264/03) die Materialkosten-Berechnung für Zahnärzte in einigen Bereichen gekippt. Die bisherige Regelung, unter Verweis auf § 10 GOÄ bestimmte Kosten in Privatrechnungen abrechnen zu können, wurde grundsätzlich nur noch für GOÄ-Positionen als zulässig erklärt... |
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Das Medizinische Versorgungszentrum - Gefahr für
die Einzelpraxis? |
Das GMG ist zum 01.01.2004 in Kraft getreten. Neben Belastungen für Arzt und Zahnarzt (verschärfte Wirtschaftlichkeitsprüfung, Fortbildungspflicht, etc.) und strukturellen Änderungen (Ausgliederung ZE aus der GKV, befundorientierte Zuschüsse, etc.) sticht aus dem Reformwerk ein Element heraus: Das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ).... |
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![]() Arztrecht Praxishandbuch für Mediziner Ries, H.-P.; Schnieder, K.-H.; Althaus, J.; Großbölting, R. (Hrsg.) 2004, 267 S., Geb. ISBN: 3-540-20420-2 |
" Ein wirklich kompetenter und gleichzeitig verständlicher Ratgeber für jeden Arzt" (Prof. Dr. Dietrich H.W. Grönemeyer, Grönemeyer-Institut für MikroTherapie, Lehrstuhl für Mikrotherapie und Radiologie an der Universität Witten/Herdecke) "... nicht nur uneingeschränkt empfehlenswert, sondern
auch absolut notwendig für jeden Arzt" "Dieses Buch sollte in keiner Arztpraxis fehlen" |
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BGH: "Hinauskündigungsklauseln" in
Gemeinschaftspraxisverträgen |
In einem Urteil vom vom 08.03.2004 hat sich der BGH erneut mit der Wirksamkeit von sog. "Hinauskündigungsklauseln" in Gemeinschaftspraxisverträgen befasst. Der BGH hat die grundsätzliche Unwirksamkeit solcher Klauseln bestätigt, lässt jedoch bestimmte Ausnahmen zu..... |
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Rückgabe der Zulassung als Protestmittel |
Oder: die Verlagerung des Sicherstellungsauftrages als politische Aussage?Gleich in mehreren KZV-Bezirken haben Kieferorthopäden bzw. Zahnärzte auf ihre Zulassung verzichtet. Möglicherweise ist sogar noch zu erwarten, dass eine zweite Welle rückgabewilliger Kieferorthopäden und Zahnärzte diesem Beispiel folgt... |
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Abrechnungsbetrug bei Zahnersatz: Konsequenzen aus
juristischer Sicht |
Die jüngsten Veröffentlichungen der Staatsanwaltschaft zu einem Berliner Labor und ca. 250 betroffenen Zahnärzten haben die deutschen Zahnärzte und Labore wieder einmal in Zusammenhang mit Abrechnungsbetrug im großen Stil in den Blick der Öffentlichkeit gebracht... |
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Vorsicht: Wettbewerbsklauseln und ihre Wirksamkeit |
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