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Medizinrecht
   
       
 
Der Arzt muss Patienten nicht an Vorsorgetermine erinnern

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat mit Urteil vom 24.06.2010 (Aktenzeichen: 5 U 186/10) entschieden, dass es in der Regel nicht Aufgabe des Arztes ist, den Patienten an die Wahrnehmung von Vorsorgeterminen zu erinnern. Dies gilt auch, wenn der Arzt den Patienten auf die Notwendigkeit einer erneuten Vorsorgeuntersuchung hinweist und ihm dafür einen Zeitkorridor nennt.
   
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Vorteil Berufsausübungsgemeinschaft?
Urteil des Bundessozialgerichts

Am 17. März 2010 (B 6 KA 41/08 R) hat das Bundessozialgericht (BSG) eine wegweisende Entscheidung zur Frage der unterschiedlichen Behandlung von Berufsausübungs-gemeinschaften und Einzelpraxen im Rahmen der Honorarverteilung getroffen.

Urteilsgegenstand war die Frage der Wirksamkeit von Vorschriften, die für Gemeinschaftspraxen (heute: Berufsausübungsgemeinschaften) eine höhere Honorierung als für Vertragsärzte in Einzelpraxis vorsehen.
Diese Differenzierung sehen zum Teil auch die aktuellen Vorgaben zum RLV 2009 ff. vor (insbesondere Teil F, Änderung des Beschlusses zur Berechnung und zur Anpassung von arzt- und praxisbezogenen Regelleistungsvolumen nach § 87b Abs. 2 und 3 SGB V mit Wirkung zum 1. Januar 2010, zuletzt wurde die Anwendung des Regelungskomplexes bis zum 30.06.2010 verlängert).

   
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KBV scheitert vor dem Bundessozialgericht
(ambulante Tätigkeit von Krankenhäusern,
§ 116b SGB V)

Das Thema der ambulanten Behandlungen durch Krankenhäuser steht seit geraumer Zeit auf der politischen und rechtlichen Tagsordnung. Im Ergebnis ist durch die Neufassung der gesetzlichen Regelung des § 116b SGB V ein Verteilungskampf um den Zugang zu spezieller ambulanter Versorgung entbrannt.
Der § 116b SGB V gestattet es den zuständigen Landesbehörden zum einen, Krankenhäuser zur ambulanten Versorgung für bestimmte (Katalog)Leistungen zuzulassen. Zum anderen ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gehalten, den notwendigen Katalog von hochspezialisierten Leistungen zu entwickeln, welcher letztlich den Umfang der ambulanten Tätigkeit durch das (insoweit zugelassene) Krankenhaus definiert.


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Regelleistungsvolumen: Jetzt geht´ s ans Eingemachte
oder: Bereinigung/Kürzung der Gesamtvergütung/RLV aufgrund von Direktverträgen ab 2010

Nachdem die Ärzte die Möglichkeiten der Direktverträge (§ 73b SGB V = hausarztzentrierte Versorgung (hzV), § 73c SGB V = selektivvertragliche Versorgung und § 140d SGB V = integrierte Versorgung) lange Zeit nicht Ernst genommen haben, wird vielen in Kürze bewusst werden, welch bedeutende Wirkung diese Module im Gesundheitssystem haben werden. In Kürze deswegen, weil der Erweiterte Bewertungsausschusses am 16.12.20009 mit Wirkung für 2010 einen Beschluss gefasst hat, nämlich den "Beschluss zur Ermittlung des zu bereinigenden Behandlungsbedarfs bei Beitritt eines Versicherten zu einem Vertrag gemäß §§ 73b, 73c und 140d SGB V sowie zur Bereinigung von arzt- und praxisbezogenen Regelleistungsvolumen".

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Ein tägliches Problem: Delegation zwischen Notwendigkeit und Grenzüberschreitung

Als Freiberufler hat der niedergelassene (Zahn)Arzt seine Leistungen grundsätzlich selbst erbringen. Er ist damit an den Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung gebunden. Bestimmte Tätigkeiten aber kann er auch an qualifizierte Mitarbeiter delegieren und damit eine nicht unerhebliche Arbeitsentlastung erreichen. Allerdings muss er hierfür bestimmte Voraussetzungen sowie Grenzen beachten. Ansonsten drohen Regresse der K(Z)V oder Probleme im Bereich der Haftpflicht.

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Regelleistungsvolumen 2010 – und was kommt jetzt?

Das Regelleistungsvolumen (RLV) hat in der gesamten niedergelassenen Ärzteschaft für viel Unruhe gesorgt. Die ersten KV´en haben die Quartalsbescheide I/09 verschickt. Ergebnis: Trotz aller Statistik stehen vielen Verlierern nur einige Gewinner gegenüber.
Das Abrechnungsverhalten der Ärzte hat sich im Zuge der RLV - je nach vorlaufenden Abrechnungssystem der jeweiligen KV mehr oder minder - verändert, auf die Zuschläge wird ebenso geachtet wie das Bestellwesen (Fallzahl) eingestellt. Mithin hat sich letzteres mit Blick auf die Änderungen der Fallzählung zum 01.07.2009 bereits zweimal angepasst. Und auch das Jahr 2010 - hier werden die Morbiditätsfaktoren deutlich größere Bedeutung bekommen - liegt schon im Auge des diagnostizierenden und abrechnenden Vertragsarztes.

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Zulassungsverzicht und Korbmodell - Entscheidung des Bundessozialgerichts - sechsjährige Zulassungssperre nach Kollektivverzicht ist rechtmäßig

Das Bundessozialgericht hat am 17.06.2009 eine gewichtige Entscheidung für alle (zahn)ärztlichen Überlegungen zu Korbmodellen getroffen:
Das Gericht hat - Ausgangspunkt war der kieferorthopädischen "Streik" aus dem Jahr 2004 - entschieden, dass alle Teilnehmer einer Aktion zum kollektiven Verzicht auf die Zulassung als Vertragsarzt bzw. Vertragszahnarzt frühestens nach sechs Jahren er¬neut zugelassen werden dürfen, wenn die Aufsichtsbehörde zumindest (nur) für einen Planungsbereich aufgrund der Verzichtsaktion eine Gefährdung der Sicherstellung der Versorgung der Versicherten festgestellt hat.

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Anfang vom Ende des KV-Systems - Teil 2? Erste Ausschreibung von fachärztlichen Leistungen

In Baden-Württemberg wurde bereits Ende des vergangenen Jahres die gesamte hausarzt-zentrierte Versorgung (§ 73b SGB V) durch die AOK ausgeschrieben. Das Rennen machten MEDI und der Hausärzteverband. Nicht zum Zuge gekommen war die KV. Begonnen hat der Vertrag am 1. Juli 2008. Die AOK erwartet, dass bis Ende 2009 mindestens eine Million ihrer Versicherten und 5000 Hausärzte in Baden-Württemberg dabei sind.

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Regelleistungsvolumen – Rettung in Sicht?

Die Einführung des Regelleistungsvolumens und dessen Auswirkung hat viele Ärzte überrascht, mal positiv, meist aber negativ. Die Verunsicherung ist groß. Was ist nun zu tun? Ein aktueller Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 15.01.2009 eröffnet neue Möglichkeiten.

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Alle Jahre wieder...

stellt sich die Frage, ob Apotheken geringwertige Weihnachtsartikel verkaufen dürfen und der damit verbundene "Werbeeffek" erlaubt ist.

Diese Frage hatte bereits das Oberlandesgericht Oldenburg
(AZ: 1 U 49/07) zu entscheiden. Danach ist der Verkauf geringwertiger Weihnachtsartikel in einer Apotheke ein zulässiges Nebengeschäft im Sinne des § 21 Abs. 2 Nr. 8 ApoG, das als Werbemaßnahme jedenfalls im Licht der wertsetzenden Bedeutung des Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz erlaubt ist. Darüber hinaus läge in diesem Nebengeschäft allenfalls eine unerhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs und damit kein Verstoß gegen § 3 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) vor, so das Gericht in seiner Entscheidung weiter.

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Fremdbesitzverbot zulässig! Die "DocMorris"-Entscheidung
Eine bedeutende Entscheidung im Bereich des Apothekenrechts steht an: Aller Voraussicht nach wird „DocMorris“ vor dem EuGH (Europäischen Gerichtshof) unterliegen. Gegenstand des Verfahrens ist, dass das saarländische Gesundheitsministerium der niederländischen Aktiengesellschaft „DocMorris“ im Jahr 2006 erlaubt hatte, eine Filialapotheke in Saarbrücken zu betreiben. Mehrere Apotheker und ihre Berufsverbände hatten dagegen geklagt.
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Neue ärztliche Vergütung 2009
Für den Arzt stehen im Jahre 2009 umfangreiche Änderungen im Rahmen seines Individualbudgets an. Anfang September 2008 wurde der durchschnittliche Punktwert - als Grundlage für die regionalen Berechnungen - mit 3,5085 Cent festgelegt. Bis zum 15.11. müssen sich die KV´ en mit den Landesverbänden der Krankenkassen auf die regionalen Werte einigen. Außerdem muss bis zu diesem Tag die regionale morbiditätsbedingte Gesamtvergütung vereinbart werden und obendrein noch die regionalen Formeln für das Regelleistungsvolumen. Das Ergebnis muss den Ärzten individuell bis zum 30.11. mitgeteilt werden.
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Altersgrenze für (Zahn)Ärzte kippt zum 01. 01. 2009
Die Anzeichen mehren sich bis zur fast vollständigen Gewissheit: Die Bundesregierung will die starre Altersgrenze für Vertrags(zahn)ärzte (§ 95 Absatz 7 SGB V) abschaffen. Auch im Parlament wurden bereits Diskussionen (172. Sitzung vom 26.06.2008) geführt und eine Abschaffung grundsätzlich befürwortet. Der geplante Zeitpunkt ist der 01.01.2009.
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Genehmigung einer Zweigpraxis bei Tätigkeitsschwerpunkt „Kinderzahnheilkunde“
Nach einem Beschluss des Hessischen Sozialgerichts (HessSG) vom 29.11.2007 (L 4 KA 56/07 ER) sind die Anforderungen an die Genehmigung einer Zweigpraxis allein an der Verbesserung der Versorgung der Versicherten sowie an der weiterhin ordnungsgemäßen Versorgung der Versicherten am Vertrags(zahn)arztsitz durch den betreffenden (Zahn-)Arzt zu messen.

Der Begriff der „Verbesserung“ ist nicht näher durch das Gesetz beschrieben; auch gibt es keine konkretisierenden Hinweise für seine Auslegung, so das HessSG. Ausgangspunkt für die Beurteilung einer Verbesserung und damit für die Genehmigungsfähigkeit einer Zweigpraxis ist daher der gesetzliche Auftrag an die Krankenkassen und Leistungserbringer zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten und gleichmäßigen dem allgemeinen Stand der medizinischen Erkenntnissen entsprechenden Versorgung der Versicherten (§ 70 Abs. 1 SGB V).

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Anfang vom Ende?
Der erste Hausarztvertrag - ohne KV - ist unterzeichnet
In Baden-Württemberg wurde bereits Ende des vergangenen Jahres die gesamte hausarzt-zentrierte Versorgung durch die AOK ausgeschrieben. Das Rennen machten MEDI und der Hausärzteverband. Die siegreiche Bietergemeinschaft vertritt ca. 5.700 Hausärzte. Nicht zum Zuge gekommen war die KV. Beworben hatten sich unter anderem auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die KV Bayerns sowie der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte.
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Heilmittelregresse sind kein Schicksal
Tagesaktuell wird darauf hingewiesen, dass niedergelassene Ärzte insbesondere aus dem Bezirk der KV Westfalen Lippe immer wieder Ziel von restriktiven Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei Heilmittelverordnungen sind.

Obwohl nach Aussage der KVWL (Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe) die Ärzte in Westfalen Lippe seit langem Schlusslicht bei der Verordnung von Heilmitteln sind, drohen durch das Prinzip der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach dem Verordnungsdurchschnitt der Fachgruppen und der dadurch in Gang gesetzten Spirale nach unten Regresse im zum Teil 5-stelligen Bereich.

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"Schnelles Geld ist gutes Geld"
Verwirkung von Honoraransprüchen gegen Patienten
Häufig stellt sich Ärzten und Zahnärzten die Frage, in welchem Zeitraum nach Vornahme einer Behandlung sie ihre erbrachten Leistungen gegenüber ihren Privatpatienten abrechnen müssen. Der Einwand der Verjährung, auf den sich ein Vertragspartner grundsätzlich nach Ablauf von 3 Kalenderjahren nach Fälligwerden des Anspruchs berufen kann, ist aus rechtlichen Gründen in diesen Fällen nämlich grundsätzlich irrelevant.
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Neue Grenzen für die Arztwerbung – Die „Weißkittel“ - Entscheidung des BGH
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 01.03.2007 hat die Kriterien für die Arztwerbung erheblich gelockert. Unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung stellt der BGH nun maßgeblich darauf ab, dass eine unter das Heilmittelwerbegesetz (HWG) fallende und damit an sich verbotene Werbemaßnahme zusätzlich geeignet sein müsse, „das Laienpublikum unsachlich zu beeinflussen und damit zumindest eine mittelbare Gesundheitsgefährdung zu bewirken“. Ist dies nicht der Fall, so fällt die Werbemaßnahme, obwohl zunächst vom Wortlaut des HWG umfasst, im Wege einer einschränkenden Auslegung aus dem Verbotstatbestand des HWG hinaus.
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"Jetzt geht’s los"
- Der erste Selektivvertrag ist ausgeschrieben -
Seit dem 01.04.2007 sieht das Sozialgesetzbuch V in dem § 73 c die Möglichkeit für die gesetzlichen Krankenkassen vor, allein oder in Kooperation mit anderen Krankenkassen Einzelverträge - über die gesamte ambulante Versorgung und damit weit über die integrierte Versorgung hinaus - mit vertragsärztlichen Leistungserbringern oder Managementgesellschaften zu schließen. Nunmehr gibt es die ersten Ausschreibungen.
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Neuer Bundesmantelvertrag Zahnärzte in Kraft getreten!
Die Änderungen, die mit dem Vertragsarztrechtsänderungs-gesetz seit dem 01.01.2007 gelten, dürften mittlerweile weitestgehend bekannt sein. Indes konnten in der Praxis eine Reihe von Änderungen noch nicht umgesetzt werden, da es noch Anpassungsbedarf bei verschiedenen untergesetzlichen Normen gab. Die dabei wichtigste Anpassung galt dem BMV-Z. Nun haben die Vertragspartner des Bundesmantelvertrages zum 01.07.2007 einen neuen BMV-Z verabschiedet. Dieser enthält konkrete Regelungen für die Anstellung von Zahnärzten, die Genehmigung von Zweigpraxen und die überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft.
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Vorsicht bei Fortführung der beruflichen
Tätigkeit nach Praxisveräußerung
Selbstständige Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte werden nach vielen Jahren beruflicher Tätigkeit eine steuerbegünstigte Praxisveräußerung anstreben. Bekanntermaßen kann danach eine ärztliche Tätigkeit nur in eingeschränkten Maße erfolgen, um die Steuerbegünstigung nicht zu gefährden. Über die Einzelheiten informiert Sie der anliegende Artikel.
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MEDICAL BUSINESS WOMEN CLUB, initiiert von der EOS Health AG, unterstützt Frauen in Heilberufen mit seinen starken Partnern und erfahrenen Profis in Fragen der Betriebswirtschaft, des Rechts- und Steuerwesen und vielen weiteren unternehmensrelevanten Themen. Am 24. November 2006 lud der Club zur Auftaktveranstaltung „Liquidität als Basis für erfolgreiches Praxismanagement“ in das „Le Royal Meridien“ in Hamburg ein.
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Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz
Seit dem 01.01.2007 ist das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) in Kraft getreten. Mit dem Gesundheits-modernisierungsgesetz 2004 wurde die Initialzündung für eine grundlegende Novellierung des Vertragsarztrechts gegeben. Durch die Änderung des § 95 SGB V wurde beispielsweise mit den medizinischen Versorgungszentren ein neuer Leistungserbringer in der vertragsärztlichen Versorgung geschaffen. Nachdem der 107. Deutsche Ärztetag 2004 diese gesetzgeberischen Entwicklungen zum Anlass nahm, die Musterberufsordnung der Ärzte neu zu fassen, stimmten erstmalig die berufsrechtlichen Regelungen und die vertragsarztrechtlichen Vorgaben nicht überein.

Die Flexibilisierung des Vertragsarztrechts war insofern notwendige Konsequenz der angestoßenen Veränderungen. Mit der Reform des Vertragsarztrechts soll die Vereinheitlichung herbeigeführt werden. Gleichzeitig soll die Kooperation von Ärzten gefördert werden.

Im Ergebnis kann das VÄndG aufgrund seiner wesentlichen Strukturänderungen nur als Revolution bezeichnet werden. Aus diesem Grunde möchten wir Sie an dieser Stelle über die entscheidenden Änderungen informieren, damit Sie sich auf die anstehenden Änderungen einstellen können.

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Die Ermächtigung – Konkurrenz für niedergelassene Vertragsärzte

Die Ermächtigung sorgt regelmäßig für Ärger, da die bereits niedergelassenen Ärzte befürchten, dass der neue Mitbewerber die schon geringen Budgetgrößen der Fachgruppe ebenfalls beansprucht, obwohl er keine weitergehenden Qualifikationen aufweist bzw. keine Notwendigkeit eine Ermächtigung besteht. Durch aktuelle Urteile vom 19.07.2006 herrscht mehr Klarheit über die Möglichkeiten und Grenzen für Ärzte.
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Abwehr von Zulassungsentzug
Immer häufiger müssen sich Ärzte mit dem Zulassungsausschuss auseinandersetzen und dessen bohrende Fragen beantworten. Diese Fragen sind regelmäßig Folge des (angeblich) „leichten Weges“, den der Arzt mit Blick auf die Budgetierung beschreitet, wie z. B. die faktische Anstellung eines offiziellen Junior-Partners, aber auch Fragen der Präsenzpflicht oder auftauchende Abrechnungsunregelmäßigkeiten, dauernde Unwirtschaftlichkeiten sowie undurchsichtige Kooperationen, die das Verbot der Zuweisung gegen Entgelt umgehen, können Ausgangspunkt einer Zulassungsentziehung sein.
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Aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Vertrags(zahn)arztrecht

Mit Urteilen vom 31.5.2006 hat das Bundessozialgericht zu diversen Fragen des Vertragsarztrechts Stellung bezogen. Die wichtigsten Ergebnisse lauten wie folgt:
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Aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Vertrags(zahn)arztrecht
Das Bundessozialgerichts hat am 8.2.2006 (Vertragszahnärzte) und am 22.3.2006 (Vertragsärzte) einige interessante Urteile gefällt.
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Neues für die Vertragsgestaltung der Gemeinschafts-praxis
Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 20.12.2005 gibt Anlass, sich intensiv mit Gemeinschaftspraxisverträgen und den dort enthaltenen so genannten Hinauskündigungsklauseln zu beschäftigen.
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Weitreichende Verpflichtung zum Qualitätsmanagement für Ärzte - Richtlinien treten in Kraft
Zum 01.01.2006 ist der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Qualitätsmanagement-Richtlinie zur vertragsärztlichen Versorgung in Kraft getreten. Das Ministerium für Gesundheit hat den Beschluss des Ausschusses vom 18.10.205 nicht beanstandet, so dass dieser nunmehr Geltung beanspruchen kann.
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Das Bundesverfassungsgericht erweitert die Leistungspflicht der Krankenkassen im Rahmen der neuen Behandlungsmethoden
Mit Beschluss vom 6.12.2005 (Aktenzeichen 1 BvR 347/97) hat das höchste deutsche Gericht eine Entscheidung des Bundessozialgerichts aus dem Jahre 1997 (Urteil vom 16.9.1997 – 1 RK 28/95) aufgehoben und dem Kläger und Beschwerdeführer, nach insgesamt über 10 Jahren Prozessdauer, im Grundsatz Recht gegeben.
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Die medizinischen Versorgungszentren auf dem Vormarsch
Nachdem die anwaltlichen Beratung im Bereich der medizinischen Versorgungszentren (MVZ) bereits seit geraumer Zeit erheblich zugenommen hat, zeigen nun auch die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung veröffentlichten Zahlen den deutlichen Trend: Der Vormarsch der MVZ ist stetig und wird zunehmen.
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Zulassungsverzicht – Auch die Anästhesisten vor
dem Absprung?

Gleich in mehreren KV-Bezirken diskutieren verschiedene Fachgruppen – aktuell die Anästhesisten in Nordrhein – über den kollektiven Verzicht auf die vertragsärztliche Zulassung. In Niedersachsen haben die Kieferorthopäden bereits Taten folgen lassen. Ein solches gemeinschaftliches und nach Ansicht der Krankenkassen kollusives Vorgehen kann aber erhebliche Konsequenzen für den beteiligten Vertragsarzt haben. Soweit sich ein Arzt entscheidet, die Zulassung im Rahmen des „Korbmodell"
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Bundessozialgericht kippt die Richtgrößenprüfung 1998 - fällt auch das Jahr 2004?
In dem Verfahren vor dem BSG war umstritten, ob die klagenden Krankenkassen auf der Grundlage einer Richtgrößenprüfung die Festsetzung eines Regressbetrags wegen unwirtschaftlicher Verordnung von Arznei-, Verband- und Heilmitteln beanspruchen können.
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Rechtsanspruch auf angemessene Vergütung bei (Zahn)Ärzten?
Das Bundessozialgericht hat sich in einem aktuellen Urteil vom 31.08.2005 (Aktenzeichen: B 6 KA 6/04 R) erneut mit der Frage der Angemessenheit der ärztlichen Vergütung beschäftigt ...
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Honorarverteilung - Wie (un)gerecht sind Fachgruppen-töpfe?
Zum Urteil des Bundessozialgerichts vom 22.06.2005.
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Arzt und Marketing - Werbung ohne Grenzen?
Das Oberlandesgericht Hamm hat in einer Entscheidung vom 07.06.2005 erneut eine sehr (zahn)arztfreundliche Entscheidung im Bereich der Möglichkeiten und Grenzen von Außendarstellung und Werbung getroffen...
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Vertragsarzt und Regress - Das Bundessozialgericht stärkt den Arzt
Das Bundessozialgericht hat Ende April 2005 der Klage eines Arztes stattgegeben, die sich gegen einen Regress in der Wirtschaftlichkeitsprüfung richtete. Es zeigt sich erneut, dass es gute Möglichkeiten gibt, sich gegen solche Prüfungen zur Wehr zu setzen...
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Neue Musterberufsordnung für Zahnärzte - Eine kleine Revolution
Die neue Musterberufsordnung der Zahnärzte bricht mit dem tradierten Bild des in eigener und einzelner Praxis niedergelassenen Zahnarztes: Sie erlaubt berufsrechtlich sowohl die Tätigkeit an mehreren Standorten als auch die überörtliche Sozietät...
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Grundsatzurteil des Bundesgerichtshof zum Haftplichtrecht

Der BGH hat sich in einem Grundsatzurteil mit der Frage befasst, in welchen Fällen auch Dritte (hier: Hebamme) ggf. für eine ärztliche Fehlbehandlung haften müssen. Dabei wurde die Einteilung der klassischen Verantwortungsbereiche kritisch hinterfragt...
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Das Bundessozialgericht zu Fragen des Vertrags(zahn)arztrechts
Am 23.02.2005 hat sich das Bundessozialgericht erneut mit wichtigen Fragen für den Vertragsarzt und Vertragszahnarzt befasst...
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HVM Niedersachsen - Die Rechte erfolgreich geltend machen
Im Januar 2005 wurden die Urteilsgründe der Entscheidung des LSG Niedersachsen zur Rechtswidrigkeit des HVM 1999 den beteiligten Anwälten zugestellt. Das Gericht setzt seine kritische Rechtsprechung zur Honorarverteilungspolitk der KZV konsequent fort...
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Es wird wieder besser - das Bundesverfassungsgericht zu GOZ-Honorarvereinbarungen
Das Bundesverfassungsgericht bestätigt mit Entscheidung vom 25.10.2004 einen Zahnarzt, der mit einem Patienten in einer Honorarvereinbarung nach § 2 Abs. 1 GOZ Faktoren vom 3,9-fachen bis zum 8,2-fachen des Mindestsatzes vereinbart hatte...

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Zulässigkeit der wirksamen Befristung eines Probearbeitsvertrages trotz bereits bestehenden Arbeitsverhältnisses – Anforderungen an das Schriftlichkeitserfordernis befristeter Arbeitsverträge
Seit der Geltung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) ist für die wirksame Befristung von Arbeitsverträgen zum einen erforderlich, dass die Befristungsabrede schriftlich getroffen wird und weiter, dass bei einer länger als zwei Jahre dauernden Befristung oder der Befristung eines bereits bestehenden Arbeitsverhältnisses ein sachlicher Grund besteht...
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LSG Berlin stoppt KZV Berlin - Honorarrückforderungen im Brennpunkt
In seinen Entscheidungen vom 03.11.2004 (z.B. Aktenzeichen: L 7 KA 257/03) bestätigte das Landessozialgericht Berlin auch im Hauptsacheverfahren die Entscheidungen der Berliner Gerichte (Sozialgericht und Landessozialgericht) des einstweiligen Rechtschutzes und die Hauptsacheentscheidung des Sozialgerichts Berlin. Damit wurde ein von der KZV Berlin an den klagenden Zahnarzt versandter Honorarrückforderungsbescheid (Gesamtvolumen für alle Zahnärzte von über 20 Millionen Euro) aufgehoben. Es ist allerdings zu erwarten, dass die KZV im Rahmen der Revision das Bundessozialgericht anrufen wird.

Das Landessozialgericht Berlin dürfte sich in der Urteilsbegründung (die schriftlichen Gründe liegen noch nicht vor) zum einen darauf berufen, dass die Rückforderung als solche fehlerhaft gestaltet wurde. Denn das im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) enthaltene Richtgrößen- und Umsatzmodell, welches für die Rückforderung verwandt wurde, dürfte aus verschiedenen juristischen Gründen rechtswidrig sein.

Zum anderen könnten auch die in den alten Honorarbescheiden enthaltenen Vorbehalte zu ungenau sein, um Jahre später noch eine Rückforderung zu rechtfertigen, so dass die Zahnärzte darauf vertrauen durften, dass Änderungen nicht mehr eintreten.

Mit dieser richterlichen Bewertung würden die Argumente der Anwälte im wesentlichen bestätigt. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage.

   
   
Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit: Heil- und Heilhilfsberufe
Das Bundesfinanzministerium hat mit Erlass vom 22.10.2004 zur Frage Stellung bezogen, wann Einkünfte aus der Tätigkeit im Rahmen eines Heil- der Hilfsmittelberufs als freiberuflich (§ 18 Absatz 1 Nr. 1 EStG) oder als gewerblich (§ 15 EStG) anzusehen sind...
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Aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts
Das Bundessozialgericht hat am 20.10.2004 erneut interessante Urteile zur Frage der vertragsärztlichen Vergütung gefällt...
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Ohne Kooperation kommen Ärzte nicht voran (Ärzte-Zeitung vom 04.10.2004, Bericht über eine MVZ-Veranstaltung mit RA Großbölting)
Berlin (ami). Für niedergelassene Ärzte stehen die Zeichen der Zeit auf Kooperation. Davon sind Rechtsanwälte, Steuerberater und Banken gleichermaßen überzeugt. Einhellig raten sie den Ärzten, sich in Medizinischen Versorgungszentren zu organisieren. Die neue Organisationsform fordert zwar einige steuerliche und rechtliche Überlegungen, verspricht jedoch nach Meinung vieler Experten finanzielle und organisatorische Vorteile.

Von Angela Mißlbeck

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Das Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte der niedergelassenen Vertragsärzte
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 17. August 2004, Aktenzeichen 1 BvR 378/00, ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29. September 1999, Aktenzeichen B 6 KA 30/98 R, aufgehoben und an das BSG zurückverwiesen. Streitig war die Ermächtigung von Krankenhausärzten...
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Prophylaxe und Schadensmanagement von Haftpflichtfällen wird
immer wichtiger
In einem Urteil vom 06.07.2004, Az. VI ZR 266/03, hat der Bundesgerichtshof seine patientenfreundliche Rechtsprechung erneut bestätigt. Arzt und Zahnarzt sollten reagieren...
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Der HVM der KZV Mecklenburg-Vorpommern ist rechtswidrig
In einem aktuellen Urteil vom 08.07.2004, Az. L 1 KA 1/03, hat das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern in zweiter Instanz bestätigt, dass der Honorarverteilungsmaßstab der dortigen KZV hinsichtlich der Bildung der praxisindividuellen Punktmengenobergrenze im Leistungsbereich Kieferorthopädie rechtswidrig ist...
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Neuer Höhepunkt im Streit um die Rückgabe von Zulassungen - Aufhebung von Budgetgrenzen beschlossen
Die Diskussion um die Rückgabe von Zulassungen im GKV-System verschärft sich. Immer mehr Arztgruppen (z.B. Augenärzte, KFO in Nordrhein) denken verstärkt über eine kollektive Aufgabe ihrer vertragsärztlichen Tätigkeit nach.
In der Auseinandersetzung zwischen Kieferorthopäden, KZV, Krankenkassen und Landesregierung wurde in Niedersachsen indessen ein neuer Höhepunkt erreicht. So hat das Landesschiedsamt beschlossen, dass die (weiterhin) niedergelassenen Kieferorthopäden in Zukunft ohne Abrechnungsobergrenze behandeln können...
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Das Bundessozialgericht zum Vertrauensschutz des Zahnarztes
Am 30. Juni 2004 hat das BSG drei interessante Verfahren beendet.
Diese haben bundesweite Bedeutung...
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Auch das noch - Neue Rechtsprechung zur Berechnung
von Materialkosten
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 27.05.2004 (Aktenzeichen: III ZR 264/03) die Materialkosten-Berechnung für Zahnärzte in einigen Bereichen gekippt. Die bisherige Regelung, unter Verweis auf § 10 GOÄ bestimmte Kosten in Privatrechnungen abrechnen zu können, wurde grundsätzlich nur noch für GOÄ-Positionen als zulässig erklärt...
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Das Medizinische Versorgungszentrum - Gefahr für die Einzelpraxis?
Das GMG ist zum 01.01.2004 in Kraft getreten. Neben Belastungen für Arzt und Zahnarzt (verschärfte Wirtschaftlichkeitsprüfung, Fortbildungspflicht, etc.) und strukturellen Änderungen (Ausgliederung ZE aus der GKV, befundorientierte Zuschüsse, etc.) sticht aus dem Reformwerk ein Element heraus: Das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ)....
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Arztrecht
Praxishandbuch für Mediziner
Ries, H.-P.; Schnieder, K.-H.; Althaus, J.; Großbölting, R. (Hrsg.)
2004, 267 S., Geb.
ISBN: 3-540-20420-2
 
" Ein wirklich kompetenter und gleichzeitig verständlicher Ratgeber für jeden Arzt"

(Prof. Dr. Dietrich H.W. Grönemeyer, Grönemeyer-Institut für MikroTherapie, Lehrstuhl für Mikrotherapie und Radiologie an der Universität Witten/Herdecke)

"... nicht nur uneingeschränkt empfehlenswert, sondern auch absolut notwendig für jeden Arzt"
(Prof. Dr. med. Stephan Gesenhues, FA für Allgemeinmedizin, Lehrstuhl für Allgemeinmedizin, Universität Essen)

"Dieses Buch sollte in keiner Arztpraxis fehlen"
(Prof. Dr. jur. Vlado Bicanski, Institut für Wirtschaft und Praxis, Münster)

   
BGH: "Hinauskündigungsklauseln" in Gemeinschaftspraxisverträgen
In einem Urteil vom vom 08.03.2004 hat sich der BGH erneut mit der Wirksamkeit von sog. "Hinauskündigungsklauseln" in Gemeinschaftspraxisverträgen befasst. Der BGH hat die grundsätzliche Unwirksamkeit solcher Klauseln bestätigt, lässt jedoch bestimmte Ausnahmen zu.....
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Rückgabe der Zulassung als Protestmittel
Oder: die Verlagerung des Sicherstellungsauftrages als politische Aussage?Gleich in mehreren KZV-Bezirken haben Kieferorthopäden bzw. Zahnärzte auf ihre Zulassung verzichtet. Möglicherweise ist sogar noch zu erwarten, dass eine zweite Welle rückgabewilliger Kieferorthopäden und Zahnärzte diesem Beispiel folgt...
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Die jüngsten Veröffentlichungen der Staatsanwaltschaft zu einem Berliner Labor und ca. 250 betroffenen Zahnärzten haben die deutschen Zahnärzte und Labore wieder einmal in Zusammenhang mit Abrechnungsbetrug im großen Stil in den Blick der Öffentlichkeit gebracht...
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Vorsicht: Wettbewerbsklauseln und ihre Wirksamkeit
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Urteil vom 29. September 2003, Aktenzeichen: II ZR 59/02) gibt Anlass, die so genannten Wettbewerbs- oder Konkurrenzklauseln zu untersuchen...

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